Förderprogramme „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ und „Aktion Gesunde Umwelt“: Antragstellung bis 15.07.2022

Am 15.07.2022 endet die zweite Förderfrist für die Förderprogramme „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ und die „Aktion Gesunde Umwelt“ in diesem Jahr.

Der Fördertopf, den das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) aus Lottomittel zur Verfügung stellt, ist aktuell noch nicht ausgeschöpft und es können weitere Ideen, wie z.B. die naturnahe Begrünung von Verkehrsinseln zusammen mit Anwohner*innen, das Aufstellen von „Fairteilern“, um Lebensmittel vor dem Müll zu bewahren oder das Anpflanzen jahreszeitlicher (phänologischer) Gärten an denen der Klimawandel sichtbar wird, gefördert werden. Akteur*innen die kreative Projektideen für Verein, Kommune oder Region haben, können bis zum 15.07.2022 einen Antrag auf Förderung einreichen.

Die Kleinförderprogramme "Aktion Gesunde Umwelt" und "Aktion Nachhaltige Entwicklung- Lokale Agenda 21" werden aus Lottomitteln finanziert. Die maximale Förderhöhe je Projekt beträgt in der „Aktion Gesunde Umwelt“ 2.500 Euro. In der „Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21“ ist eine  eine Förderung bis 5.000 Euro pro Vorhaben möglich.

Die notwendigen Formulare, Vorlagen und Informationsblätter für die Antragstellung gibt es hier. Die Antragstellung erfolgt unter: buero@aktion-brandenburg.de