Hinweis: Neue Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins

Mit Wirkung zum 2. Januar 2024 ist die neue Richtlnie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins in Kraft getreten.

Auf den Seiten des MLUK werden Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren bereitgestellt. Die Antragstellung ist ab 15. Februar möglich. Am 01.03.2024 findet von 10.00-12.30 Uhr ein Onlinekonferenz für alle Antragstellenden statt.

Weitere Informationen gibt auf den Seiten des MLUK . Informationen zum Programm gibt es auch auf den Seiten der ILB.

Informationen zur Internetantragstellung gibt es hier.