Öffnung der Richtlinie Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein - Antragstellung bis 19. Juli 2021 möglich

Die Richtlinie Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein wurde wieder geöffnet. Vom 28. Mai bis zum 19. Juli 2021 können Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.

Das Förderprogramm Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins dient der Förderung von Vorhaben zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt im Land Brandenburg und Berlin. Weitere Informationen zu Förderschwerpunkten, zum Antragsverfahren sowie relevante Dokumente gibt es auf den Seiten des MLUK oder direkt bei der ILB.

Die Förderung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.