Zertifizierungsverfahren

Mit der kostenlosen BNE-Zertifizierung soll die Qualität von Bildung für nachhaltige Entwicklung in der außerschulischen Bildung in Brandenburg verbessert und transparent gemacht werden. Außerschulische Bildungsakteur*innen erhalten im Rahmen des Zertifizierungsprozesses die Möglichkeit, ihre eigene Bildungsarbeit entlang der BNE-Qualitätskriterien zu reflektieren und weiterzuentwickeln - und damit dazu beizutragen, gemeinsam Bildung besser zu machen.


Seit 2020 können in Brandenburg Anträge auf Zertifizierung gestellt werden. Akteur*innen, die sich für eine Zertifizierung interessieren, können sich mit ihren Fragen zur Antragstellung und zum Zertifizierungsverfahren bei der Servicestelle melden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter*innen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zertifiziert werden können.

Nächste Frist für die Einreichung von Anträgen: 15.04.2025

Ablauf der Zertifizierung

Information und Anmeldung

Zur ersten Information über die Zertifizierung finden jährlich, i.d.R. zwischen November und Januar, zwei Online-Informationsveranstaltungen sowie im Anschluss weitere Gespräche mit Mitarbeitenden der Servicestelle BNE statt. Die Teilnahme an einer der Informationsveranstaltungen ist verpflichtend für die Einreichung eines Antrags. An der Infoveranstaltung sollte daher nach Möglichkeit bereits eine Person teilnehmen, die auch das Antragsverfahren begleiten wird.

Interessierte Bildungsanbieter*innen, die sich nach der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung für eine Bewerbung entscheiden, können sich für die Zertifizierung anmelden. Der Anmeldezeitraum wird im Rahmen der Informationsveranstaltungen bekannt gegeben. Anmeldungen können ausschließlich über das entsprechende Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Da die Plätze zur Zertifizierung begrenzt sind, werden die Anmeldungen von der Servicestelle nach Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt. Die Zulassung zum Antragsverfahren erfolgt dann schriftlich durch die Servicestelle.

Antragsstellung und Mentoring

Mit der Zulassung zur Zertifizierung erhalten die Bildungsanbieter*innen das Antragsformular von der Servicestelle. Darüber hinaus stellt die Servicestelle den Antrag stellenden Organisationen/Personen eine/n Mentor*in an die Seite, der/die bei Fragen zum Zertifizierungsantrag und auch nach der Antragstellung bei Bedarf beratend begleitet. Die Mentor*innen sind selbst zertifizierte BNE-Akteur*innen und unterstützen auf Augenhöhe. Sie werden nach Möglichkeit thematisch und regional passend ausgewählt. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Servicestelle BNE. Weitere erläuternde Informationen zur Zertifizierung und zu notwendigen Unterlagen für die Antragstellung können hier abgerufen werden. Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen ist jeweils der 15. April jeden Jahres.

Prüfung durch die Servicestelle

Die Servicestelle BNE prüft den Antrag auf Vollständigkeit, klärt mögliche Fragen und gibt bei Bedarf weitere Hilfestellung. Daneben haben Antragstellende die Möglichkeit, mit dem/der für sie ausgewählten Mentor*in im weiteren Prozess bis zur Zertifizierung in den Austausch zu gehen.

Beratung (vor Ort)

Neben der Einreichung des Antrags umfasst der Zertifizierungsprozess mindestens einen gemeinsamen Beratungstermin des/der Bildungsakteur*in mit der Servicestelle BNE oder von ihr eingesetzten Berater*innen. Sofern möglich besuchen die Servicestelle BNE oder von ihr eingesetzte Berater*innen den/die Antragstellende*n vor Ort, führen Gespräche zu Angebot und Organisation und besichtigen die Einrichtung/den Lernort. Eine Beratung ist darüber hinaus auch telefonisch oder digital möglich. Bei der Beratung werden Entwicklungsziele und Maßnahmen festgehalten, die nach einer Zertifizierung umgesetzt werden sollen und offene Fragen zu den Antragsunterlagen geklärt. Der Antrag sowie die Ergebnisse aus der Beratung werden anschließend zur Begutachtung an die Zertifizierungskommission übermittelt.

Entscheidung der Zertifizierungskommission

Auf Grundlage des Antrags und der vereinbarten Entwicklungsziele entscheidet die Zertifizierungskommission über die Zertifizierung. Dabei kann es zu einer Annahme oder einer Ablehnung des Antrags kommen. Die Sitzung der Kommission findet in der Regel im Oktober statt. Über das Ergebnis werden die Antragstellenden im Anschluss zeitnah informiert. Im Falle einer Ablehnung erhalten die Antragstellenden eine Begründung sowie ggf. Verbesserungsvorschläge. Eine Neueinreichung des überarbeiteten Antrags zu einer späteren Frist ist möglich.

Offizielle Verleihung

Die Zertifikatsübergabe findet im Rahmen einer feierlichen Auszeichnung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) statt, die jährlich beim Runden Tisch BNE im November erfolgt. Mit der Zertifizierung wird die Arbeit des/der Bildungsakteur*in gewürdigt und die Qualität seiner/ihrer Angebote bestätigt. Das Zertifikat gilt zunächst für vier Jahre und kann in dieser Zeit für die Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung genutzt werden. Zertifizierte Anbieter*innen erhalten darüber hinaus eine Hausplakette zur Sichtbarmachung der Zertifizierung.

Rezertifizierung

Nach vier Jahren haben Bildungsakteur*innen die Möglichkeit, sich erneut zertifizieren zu lassen. Für eine Rezertifizierung sollte der/die Anbieter*in die Aufrechterhaltung der Qualität der eigenen BNE-Angebote und Fortschritte bei der Umsetzung der festgehaltenen Entwicklungsziele nachweisen können. In der Zeit bis zur möglichen Rezertifizierung sollte zudem weiterhin Kontakt zur Servicestelle bestehen. Die Zertifizierten bilden ein Netzwerk und erhalten im Rahmen von Vernetzungstreffen die Möglichkeit zu Austausch und gemeinsamer Weiterentwicklung. Zertifizierte Akteur*innen sind darüber hinaus als Mentor*innen in der Beratung von neuen Antragstellenden aktiv.



Im gesamten Prozess der Zertifizierung steht die Servicestelle BNE als Ansprechpartnerin und Unterstützerin für antragstellende Personen und Einrichtungen zur Seite. Darüber hinaus fungiert sie als Geschäftsstelle der Zertifizierungskommission und hat als solche eine begleitende Funktion für deren Mitglieder.

Zertifizierte BNE-Anbieter*innen finden Sie auf unserer BNE-Landkarte und auf der Seite des MLUK.

Informationen zu Zertifizierungen in anderen Bundesländern sind in unserem Materialien-Bereich unter "BNE in anderen Bundesländern" zu finden.